Der Kunde kauft überwachte Qualität
Beginnend mit der Rohstoffauswahl entwickeln wir, auf Basis zahlreicher Ausgangsstoffe, Substrate für alle Anwendungen im Garten- und Landschaftsbau.
Wir führen Substratanalysen und Prüfungen im eigenen Labor durch. Auf firmeneigenen und externen Testfeldern, beobachten wir die Vegetationsentwicklung unterschiedlicher Substrate. Darüber hinaus messen wir, an einer unserer begrünten Hallenflächen, den Wasserabfluss und können so eine komplette Wasserhaushaltsbilanz unseres Gründaches erstellen.
Getoppt werden diese Bemühungen durch die Zertifizierung der Rohstoffe, der Produktion und der Substrate gemäß den Vorgaben der BRL 9341 und durch die Fremdüberwachung der Substratproduktion im Rahmen der RAL Gütesicherung.
Die RAL Gütesicherung für Pflanzsubstrate überwacht Produkte, die Unternehmen nach hohen, genau festgelegten Qualitätskriterien herstellen bzw. anbieten.
Die Kriterien dazu beruhen grundsätzlich auf den Vorgaben der FLL Dachbegrünungsrichtlinie, der Düngemittelverordnung und der Trinkwasserverordnung.
Zur Erlangung des Gütezeichnens ist ein sechsmonatiges Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. Bei diesem Prozess muss, je nach Produkttyp, eine festgelegte Anzahl von umfangreichen Analysen durchgeführt werden. Dabei sind sowohl Probenahmen durch den Betrieb, als auch Fremdprobenahmen durch einen von der Gütegemeinschaft bestellten Probenehmer vorgeschrieben. Die für Probenahmen zuständigen Personen werden eigens für diese Aufgabe geschult. Die Analyseergebnisse gelangen vom Labor direkt an die Geschäftsstelle der GGS und zur Bewertung durch den jeweiligen Güteausschuss. Entspricht das angemeldete Produkt den Gütebestimmungen, vergibt der Güteausschuss das Gütezeichen.
Das Gütezeichen wird nur für ein Jahr verliehen und wird für das Folgejahr verlängert, wenn der Güteausschuss bei seiner jährlichen Sitzung feststellt, dass die Untersuchungsergebnisse aus Fremd- und Eigenüberwachung die Vorgaben der Regelwerke erfüllen.
Das jährlich ausgestellte Zeugnis (bei FLL Prüfzeugnissen alle 3 Jahre) mit Nachweis der umweltrelevanten Parameter (nicht Bestandteil einer FLL Prüfung!) kombiniert mit der Fremdprobennahme (FLL nur Eigenproben) gibt Ihnen die Sicherheit bei der Umsetzung Ihrer Begrünungsobjekte.