Flächenentsiegelung wird derzeit auf vielen Ebenen diskutiert. Manche Gemeinden schreiben die Entsiegelung von Flächen bereits vor oder erheben Gebühren auf versiegelte Flächen.
Pflaster mit Rasenfugen und Rasenklinker bieten die Möglichkeit, befahrbare, entsiegelte und begrünte Flächen herzustellen.
Durch den geringen Anteil offener, begrünbarer Bereiche haben beide Systeme gegenüber der Rasenwabe und den Rasengitter-Steinen einen geringeren Entsiegelungs- und Grüneffekt.
Die FLL Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen kennt vier Nutzungskategorien:
Nutzungskategorien der FLL Richtlinie für begrünbare Flächenbefestigungen:
- N1: Flächen für die Nutzung mit Fahrrädern, Rollstühlen, Rollatoren oder fußläufig
- N2: Flächen für die Nutzung mit PKW, Wohnmobilen und Kleintransporter
- N3: Flächen für die Nutzung mit LKW, PKW, Wohnmobilen und Kleintransporter
- N FW: Flächen für die Feuerwehr (Zufahrt, Aufstell- und Bewegungsflächen)
Eine größere grafische Darstellung der Begrünung von Pflaster mit Rasenfugen finden Sie hier.
Gegenüber der Richtlinie aus 2008 wurde im Rahmen der Richtlinie aus 2018 die Dicke der Pflastersteine bzw. Platten an die Bauweise/Nutzungskategorie und das Material der Steine und Platten angepasst. (z.B. N3 Pflaster: 12 cm; Klinker 10 cm)
Als Bettung sind Gemische vorzusehen, die auf die Füllung abgestimmt sind, um das Einwurzeln unterhalb der Steine und Platten zu fördern. Vulkaterra Rasen 0-6 als Füllung der Waben, sowie Vulkaterra Rasen 0-6 und besonders Vulkaterra Rasen TYP S 0-16 als Bettung haben sich für diese Bauweise bewährt.
Vulkaterra® Rasen Typ S 0-16
Schotterrasensubstrat Nutzungskategorie N1-N3