Flächenentsiegelung wird derzeit auf vielen Ebenen diskutiert. Manche Gemeinden schreiben die Entsiegelung von Flächen bereits vor oder erheben Gebühren auf versiegelte Flächen. Rasenwaben bieten die Möglichkeit, eine gelegentlich befahrbare, entsiegelte und begrünte Fläche herzustellen. Durch den geringen Anteil versiegelnden Werkstoffes hat die Rasenwabe, gegenüber Systemen aus Beton oder Klinker, einen höheren Entsiegelungseffekt und sorgt mit dem deutlich größeren Wurzelraum für grünere Flächen.
Die FLL Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen kennt vier Nutzungskategorien:
Nutzungskategorien der FLL Richtlinie für begrünbare Flächenbefestigungen:
- N1: Flächen für die Nutzung mit Fahrrädern, Rollstühlen, Rollatoren oder fußläufig
- N2: Flächen für die Nutzung mit PKW, Wohnmobilen und Kleintransporter
- N3: Flächen für die Nutzung mit LKW, PKW, Wohnmobilen und Kleintransporter
- N FW: Flächen für die Feuerwehr (Zufahrt, Aufstell- und Bewegungsflächen)
Eine größere grafische Darstellung der Flächenbefestigung mit Rasenwaben finden Sie hier.
Neu an der Richtlinie aus 2018 ist, dass zukünftig Waben mit einem Substrat zu überdecken sind (Dicke = mind. 3-fache des Größtkorn des Substrates).
Als Bettung sind Gemische vorzusehen, die auf die Füllung abgestimmt sind, um das Einwurzeln unterhalb der Waben zu fördern. Vulkaterra Rasen 0-6 als Überdeckung und Füllung der Waben, sowie Vulkaterra Rasen 0-8 und Vulkaterra Rasen Typ S 0-16 als Bettung haben sich für diese Bauweise bewährt.
Vulkaterra® Rasen 0-6
Rasensubstrat für Dach und Boden
Vulkaterra® Rasen Typ S 0-16
Schotterrasensubstrat Nutzungskategorie N1-N3